Glarus – der historische AHV-Pionierkanton

Die AHV nahm ihre Tätigkeit als bedeutendste schweizerische Sozialversicherung 1948 auf. Zuvor existierten in der Schweiz obligatorische Altersversicherungen nur in Glarus (1916), Appenzell Ausserrhoden (1925) und Basel-Stadt (1932).

Der Landsgemeinde-Beschluss von 1916 machte Glarus also zum AHV-Pionierkanton. Neun Jahre später war es ebenfalls die Glarner Landsgemeinde, die 1925, als erstes seiner Art, das Gesetz über die Arbeitslosenversicherung erliess. Lange blieb die AHV als wichtigste politische Errungenschaft der Nachkriegszeit und als Element der schweizerischen Identität unbestritten.

Erst in jüngster Zeit findet Grundsatzkritik an der ersten Säule statt. So auch im früher offenbar sozial, heute aber bürgerlich geprägten Kanton Glarus. Obwohl Glarus zu den traditionellen AHV-Pionierkantonen zählt, ist ein Glarner Ja am 3. März also trotz hoher Zustimmung in der Bevölkerung noch lange nicht sicher, für das Ständemehr aber von grosser Bedeutung.

Quelle: Historisches Lexikon der Schweiz

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