Für ein Glarner Ja zur 13. AHV-Rente

Mit Auftritten an den Partei- und Delegiertenversammlungen der SVP und FDP sowie an einem Infoabend haben sich Mitglieder der Geschäftsleitung der SP Kanton Glarus und des Ja-Komitees in den letzten Wochen für ein Glarner Ja zur Initiative für eine 13. AHV-Rente eingesetzt. Welches Zünglein an der Waage der Kanton Glarus spielt, zeigt sich am Abstimmungssonntag vom 3. März 2024.

Bei der Debatte um die 13. AHV-Rente muss es für die SP um die Leistungen der AHV gehen. Laut Verfassung hat sie die Existenz im Alter zu sichern. Diesen Zweck erfüllt sie mit monatlichen Renten von 1225 bis 2450 Franken nicht. Dazu Werner Kälin vom Ja-Komitee: «Um den Existenzbedarf zu decken, braucht es eher 4000 Franken pro Monat. Das erreichen Menschen in unserem Land nicht einmal mit Ergänzungsleistungen. Die 13. AHV-Rente behebt diesen Verfassungsbruch wenigstens zum Teil.»

Von der 13. AHV-Rente profitieren alle Generationen, weil sich das Umlageverfahren der AHV bewährt. Bild: Dkaterina Shakharova, unsplash.com

Menschen im Mittelpunkt

Die Initiative für eine 13. AHV-Rente verzichtet bewusst auf die Ausarbeitung des Finanzierungsteils. Trotzdem führt die Gegnerschaft die Debatte mit Finanzierungsargumenten. «Das war vorhersehbar, stellt aber nicht die Situation der Menschen in den Mittelpunkt, die ausschliesslich von einer AHV-Rente oder höchstens noch von einer kleinen Pensionskassenrente leben müssen», betont SP-Fraktionspräsidentin Sabine Steinmann und ergänzt: «Davon betroffen sind vor allem Menschen mit tiefen und normalen Einkommen, zum Beispiel mit Berufen im Verkauf oder in der Pflege.»

Apropos Finanzierung

Die AHV machte in den letzten Jahren stets Überschuss und hat derzeit drei Milliarden Franken mehr in der Kasse, als sie braucht. Bis 2030 wächst der AHV-Fonds auf über 67 Milliarden Franken. Diese Zahlen ändern sich zwar mit der Einführung der 13. AHV-Rente, doch für die sichere Finanzierung sorgt das bewährte Umlageverfahren. Dabei zahlen den grössten Anteil von 73 Prozent der heutigen Renten die heutigen Erwerbstätigen mit ihren Beiträgen. Dazu Christian Büttiker, Präsident der SP Kanton Glarus: «Diese einfache und solidarische Einnahmen- und Ausgabenrechnung in Frage zu stellen, würde die AHV grundsätzlich in Frage stellen. Das will niemand in unserem Land.» Würde die 13. AHV-Rente mit einer Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,4 Prozentpunkte finanziert, würde eine Person mit einem Monatslohn von 4’300 Franken zwar 17 Franken mehr pro Monat einzahlen, aber 164 Franken mehr Rente erhalten.

Apropos Solidarität

Zu den beliebten Behauptungen der Gegnerschaft gehört, dass die Jungen das alles bezahlen. Tatsächlich geht es aber nicht um eine Verteilung von Jung zu Alt, sondern von sehr gut Verdienenden zu Normal- und Geringverdienenden. Personen mit einem Einkommen bis 120’000 Franken zahlen weniger in die AHV ein, als sie ausbezahlt erhalten. Denn die Abgaben erfolgen auf dem gesamten Lohn, die Rente ist aber gedeckelt. So erhält eine normalverdienende Person nicht weniger Rente als eine sehr gut verdienende Person. Dieser Mechanismus führt zum Beispiel dazu, dass ein CEO mit einem Lohn von 1,1 Millionen Franken bei einer Erhöhung der Lohnbeiträge 4’400 Franken mehr einzahlen würde, aber nur 204 Franken mehr Rente erhielte. Millionäre profitieren also nicht von einer 13. AHV-Rente.

Apropos Ergänzungsleistungen

Der beliebteste Vorwurf gegen eine 13. AHV-Rente ist das Giesskannenprinzip, das besser mit gezielten Ergänzungsleistungen für Betroffene ersetzt würde. Dabei haben die gleichen Kreise, die von den Ergänzungs­leistungen als Lösung für den Kaufkraftverlust sprechen, dafür gesorgt, dass auf Anfang dieses Jahres 70’000 Personen die Ergänzungs­leistungen gekürzt oder gestrichen wurden. Es fehlt also am politischen Willen. Selbst wenn nicht: Zwei zentrale Probleme würden dadurch nicht gelöst: Viele beziehen die ihnen zustehenden Renten nicht, ausserdem verursachen die Ergänzungs­leistungen einen hohen Bürokratie­aufwand.

Quelle: Direkt-Magazin

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