SP-Nomination für den Einbürgerungsrat
Die Parteiversammlung der SP Ortssektion Glarus hat ihre Parolen für die Gemeindeversammlung vom 24. November 2023 gefasst. Sie empfiehlt eine Kandidatin für den Einbürgerungsrat und möchte der Gemeinde die Ausgaben für Kreiselkunst ersparen.
Nach dem Rücktritt von Daniel Schindler aus Glarus wird ein Sitz im Einbürgerungsrat der Gemeinde Glarus frei. Mit Mirian Haller aus Glarus nominiert die SP eine ausgezeichnete Kandidatin. Sie arbeitete über 30 Jahren im Sozialbereich – unter anderem beim Kanton Graubünden und in der Stadt Zürich. Mirian Haller ist ausgebildete Sozialarbeiterin, Case Managerin, erfahrene Kulturvermittlerin und Dolmetscherin. Sie lebt seit den 1980er-Jahren im Kanton Glarus.
Grösstenteils einig mit dem Gemeinderat
Bei den meisten Geschäften empfiehlt die SP Ortssektion Glarus, den Anträgen des Gemeinderats zu folgen. So empfiehlt sie jeweils ein Ja zur nötigen und gut ausgearbeiteten Totalrevision der Personalverordnung sowie zum ausgewogenen Verpflichtungskredit von 340’000 Franken für das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest (ESAF) 2025.
Keine Reduktion der Leistung und Qualität
Nach ausführlicher Diskussion gibt die SP auch die Ja-Parole zur Beibehaltung des Gemeindesteuerfusses heraus. Der Gemeinderat erkennt im Memorial richtig, dass der Steuerfuss auf 2025 erhöht werden muss. Die Senkung 2021 war für die SP der falsche Schritt – erst recht hinsichtlich der damals schon bekannten hohen Investitionen, die nun mit viel Fremdkapital zu finanzieren sind. Um die Gemeindefinanzen langfristig ins Lot zu bringen – und ohne die Leistungen und die Qualität zu reduzieren – braucht die Gemeinde mehr Einnahmen für die anstehenden Herausforderungen und eine nachhaltige Standortattraktivität.
Kein Geld für Kreiselkunst
Während die SP sich für den ESAF-Verpflichtungskredit entscheidet – weil dieser zum grossen Teil aus erlassenen Gebühren oder Kosten besteht, und weil mit dem Ticketkauf die Aussicht besteht, einem Teil der Bevölkerung den Genuss der ESAF-Teilnahme zu ermöglichen – erachtet sie die Ausgaben für ein dauerhaftes Denkmal auf dem Querspangenkreisel für 240’000 Franken als nicht zweckmässig. Diese Massnahme und die damit verbundenen Ausgaben dienen weder der Funktion des Kreisels noch dem kulturellen Erinnerungswert an ein einmaliges, kommerziell geprägtes Ereignis. Einer günstigen, temporären Installation gegenüber – wie einer besonderen Bepflanzung während des Schwingfests – ist die SP nicht abgeneigt. Grundsätzlich sieht die SP aber die Zuständigkeit beim Kanton als Strasseneigentümer.